Datenschutzhinweise für Handwerkskammer zu Köln

Informationspflichten

 

Verantwortliche/r im Sinne der DSGVO

Handwerkskammer zu Köln

Heumarkt 12

50667 Köln

Deutschland

Telefon: 0221/2022-0

Telefax: 0221/2022-100

info@hwk-koeln.de

https://www.hwk-koeln.de/

 

Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

scope & focus Service-Gesellschaft mbH

Leonhardtstraße 2

30175 Hannover

Telefon: 0511 / 364 221-0

Fax: 0511 / 364 221-99

Internet: www.scope-and-focus.com

E-Mail: information@scope-and-focus.com

 

Zweck und Rechtsgrundlagen für die

Datenverarbeitung

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, sofern Sie einem bestimmten Zweck dient und auf einer Rechtsgrundlage beruht. Der Zweck sowie die einschlägige Rechtsgrundlage für die konkrete Verarbeitungstätigkeit ist dem Betroffenen in transparenter Weise zum Zeitpunkt der Erhebung mitzuteilen.

 

Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nicht zulässig.

 

Ihre Rechte als Betroffener

 

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen

jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über Ihre

gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und

Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung. Gegebenenfalls

haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Ihrer Daten. Sie

haben ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern die Voraussetzungen

des Art. 17 DSGVO vorliegen und keine gesetzlichen

Aufbewahrungsfristen oder sonstige rechtliche Gründe entgegenstehen.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung

abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung,

Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.


Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Information. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei

denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die

Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um

Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit

Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender

personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung

einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, Daten, die wir auf

Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags

automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem

gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie

die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen

verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit formlos

widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten

Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde unter dieser Internetseite einsehen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Sie können Ihre Beschwerde jedoch bei einer beliebigen Behörde

einreichen. Dieses gilt unabhängig eventueller Zuständigkeitsregeln.

Diese Hinweise entsprechen dem Rechtsstand vom 25. Mai 2018. Wirbehalten uns vor, unsere Datenschutzhinweise an Änderungen in Vorschriften oder der Rechtsprechung anzupassen.


 

Angaben für „Durchführen von Fortbildungs- und Meisterprüfungen“

nach Art. 13 DSGVO

Zweck der Verarbeitung

Abwicklung der Durchführung von Fortbildungs- und Meisterprüfungen sowohl digital als auch analog

 

Rechtsgrundlage

• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

• Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

• i. V. m. § 42 HwO bzw. i. V. m. § 45 HwO, Meisterprüfungsverordnung,

Meisterprüfungsverfahrensverordnung, einzelne Verordnungen der jeweiligen Meisterprüfungen

 

Kategorien von Empfängern

Auftragsverarbeiter (Kategorie)

 

• Softwarebetreiber / -hersteller (d.velop AG, Zentrale für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH))

 

Speicherdauer

 

• 10 Jahre (Fortbildung) bzw. min. 15 Jahre (Meisterprüfung)

• Für den Zweck der Ausstellung von Jubiläumsurkunden werden die Niederschriften der Meisterprüfungen

aufbewahrt.

• Innerhalb der digitalen Prüfungsplattform werden die Daten 1 Jahr aufbewahrt. ( § 25

Meisterprüfungsverfahrensverordnung)

 

Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Pflicht des Betroffenen

• gesetzliche Vorschrift: § 49 i.V.m. §51b HWO

 

Folgen der Nichtbereitstellung

Teilnahme an Prüfung zw. Aufnahme in das Meisterprüfungsverfahren nicht möglich

Referenten/ Prüfer können nicht als solche bestallt werden